Skip to main content

Verkehrs- und Parkregelung

Verkehrs- und Parkregelung alt=

Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor den Ausgängen, ist während der Dauer der Messe unzulässig.

Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Die Einfahrt hierbei erfolgt über Tor Süd 1 Ost. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen. PKWs und Transporter > 3,5 t können auf der Parkfläche Nord 4 abgestellt werden.

Die Einfahrt erfolgt ausschließlich über Tor Süd 1 Ost gegen Aushändigung eines zeitlich begrenzten Sondereinfahrtscheines.

Für den Aufbau gilt:

• 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t
• 3 Stunden für Fahrzeuge über 3,5 t, abweichende Regelungen ggf. nach Absprache

Für den Abbau gilt:

Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in das Veranstaltungsgelände von 13:00 Uhr bis ca. eine Stunde nach Messeende wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht möglich. Somit ist der Abbau am Freitag erst ab 15:00 Uhr möglich.

Die genauen Einfahrtszeiten können abweichen und werden an den Einfahrtstoren bekanntgegeben.

 

Parkplätze für PKW

Bitte nutzen Sie vorrangig den Parkplatz Nord 4. Darüber hinaus geöffnet sein werden die Parkplätze Nord 1 – 3 sowie Nord 7. Ab Messe Nord verkehrt ein Bus-Shuttle zum Convention Center Nord – Eingang der EUHA für Kongress & Ausstellung.

Anfahrt Parkplatz Nord 4

Ladestationen für Elektrofahrzeuge auf dem Parkplatz Nord 4

Zufahrt VIP-Parkplatz

Zugangs- und Shuttlebus-Plan

 

Preise (Tagesparker)

PKW: 8 € (vorrangig den Parkplatz Nord 4, weitere geöffnete Parkplätze sind Nord 1-3 und Nord 7)

Transporter (nur < 3,5 t): 9 €

Bus : 25 € (auf Nord 4 Ost)

LKWs, Anhänger und Transporter: 20 € (auf Ost 11)

 

Parkplätze für LKW, Anhänger, Transporter usw. 

Das Abstellen von LKW, Anhängern, Transportern > 3,5 t, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen ist während der Laufzeit der Messe auf dem Parkplatz Nord 4 nicht gestattet.

LKW, LKW-Anhänger, Transporter mit und ohne Anhänger sowie separate Anhänger können während der Laufzeit der Messe kostenpflichtig auf der vom Veranstalter ausgewiesenen Parkfläche  – auf dem Logistikparkplatz Ost 11 abgestellt werden. Die Zufahrt zu diesem nur wenige Fahrminuten vom Veranstaltungsgelände entfernten Gelände kann der Anfahrtsskizze Geländeplan Parkplätze Nord entnommen werden.

Wohnwagen und Wohnmobile können während der Laufzeit der Messe kostenpflichtig auf der vom Veranstalter ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz abgestellt werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge, die in der Nacht zum ersten Veranstaltungstag um 2:00 Uhr morgens auf dem Parkplatz abgestellt sind, auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. Nutzers abschleppen zu lassen.

Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch von ihm beauftragte Dritte (z.B. Messedienstleister, Spediteure) diese Bestimmungen einhalten.

Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und das Durchführen sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht gestattet.