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Verkehrs- und Parkregelung

Verkehrs- und Parkregelung

Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor den Ausgängen, ist während der Dauer der Messe unzulässig.

Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen. PKWs können auf der Parkfläche Nord 4 abgestellt werden.

Die Einfahrt ins Veranstaltungsgelände ist ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100,00 möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus dem Veranstaltungsgelände innerhalb der nachfolgend genannten Fristen zurückerstattet.

Für den Aufbau gilt:

  • 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t
  • für Fahrzeuge über 3,5 t nach Absprache

Für den Abbau gilt:

Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in das Veranstaltungsgelände von 13:00 Uhr bis ca. eine Stunde nach Messeende wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht möglich. Somit ist der Abbau am Freitag erst ab 15:00 Uhr möglich.

Die genauen Einfahrtszeiten können abweichen und werden an den Einfahrtstoren bekanntgegeben.

 

Parkplätze für PKW

Als Parkplätze für PKW stehen die Parkfläche Nord 4-7 zur Verfügung. Die Bewirtschaftung erfolgt an den Veranstaltungstagen von 7:00 bis 17:00 Uhr.

Es werden kostenpflichtige Dauerparkausweise für PKW, Transporter und LKW angeboten.

 

Parkplätze für LKW, Anhänger, Transporter usw. 

Das Abstellen von LKW, Anhängern, Kleintransporter, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen ist während der Laufzeit der Messe auf den Parkplätzen Nord 4-7 nicht gestattet.

Die Fahrzeuge können während der Laufzeit der Messe kostenpflichtig auf der vorm Veranstalter ausgewiesenen Parkfläche abgestellt werden (LKW, LKW-Anhänger, Transporter mit und ohne Anhängern und Anhänger auf dem Logistikzentrum Karlsruher Straße. Die Zufahrt zu diesem nur wenige Fahrminuten vom Veranstaltungsgelände entfernten Gelände kann der Anfahrtsskizze entnommen werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge, die in der Nacht zum ersten Veranstaltungstag um 2:00 Uhr morgens auf dem Parkplatz abgestellt sind, auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. Nutzers abschleppen zu lassen.

Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch von ihm beauftragte Dritte (z.B. Messedienstleister, Spediteure) diese Bestimmungen einhalten.

Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und das Durchführen sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht gestattet.