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Logistik

Logistik

Entladung vor Ort

Die Entladung vor Ort mit Flurförderfahrzeugen oder Kränen erfolgt ausschließlich über den ansässigen Spediteur Schenker Deutschland AG. Ihren Ansprechpartner für Messelogistik erreichen Sie unter:

+49 911 81748-30
fairs.nuernberg@dbschenker.com

 

Leergut/Lagerung von Materialien

Die Lagerung von Leergut jeglicher Art (z.B. Verpackungen und Packmittel) innerhalb und außerhalb des Standes, in der Halle und in den Ladehöfen ist verboten. Anfallendes Leergut ist unverzüglich zu entfernen. Für den Abtransport und die Einlagerung können Sie über den Online AusstellerShop (OAS) die ServicePartner der NürnbergMesse gegen Entgelt beauftragen.
Die NürnbergMesse ist berechtigt, falls der Aussteller einer Aufforderung zur Beseitigung wiederrechtlicher Lagerung, bzw. der Aufforderung zur unverzüglichen Entfernung anfallenden Leerguts nicht nachkommt, die Entfernung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu veranlassen.

 

Sonderregelung Sonntagsfahrverbot für LKW

Alle LKW über 7,5 t und LKW mit Anhänger benötigen an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen (§ 30 Abs. 4 StVO) für beabsichtigte Fahrten zwischen 0 und 22:00 Uhr eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 30 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Für Fahrten zwischen den offiziell ausgewiesenen LKW-Parkplätzen der NürnbergMesse und dem Messegelände können Erlaubnisse der Straßenverkehrsbehörde direkt an den ausgewiesenen LKW-Parkplätzen über die Firma Engelhardt & Co. eingeholt werden. Die Erlaubnisse erstrecken sich dann ausschließlich auf die in Anlage 1 farblich gekennzeichneten Streckenabschnitte. Ebenso gilt die Erlaubnis für Fahrten auf der Großen Straße und dem gesamten Messegelände.
Alle Gebühren für diese Genehmigungen werden hierbei von der NürnbergMesse übernommen, so dass für die Unternehmen keine Kosten anfallen.

Unabhängig von der räumlich eingeschränkten Erlaubnis zwischen den LKW-Parkplätzen der NürnbergMesse und dem Messegelände, deren Gebühren von der NürnbergMesse getragen werden, können auch unbeschränkte Ausnahmegenehmigungen direkt durch den Spediteur bzw. Fahrer bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Nürnberg beantragt werden:

Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR)
Sulzbacher Straße 2-6
90489 Nürnberg
T +49 9 11 2 31-76 37
F +49 9 11 2 31-1 44 10

Anträge und Informationen dazu finden Sie auch im Internet unter: www.soer.nuernberg.de